Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Liefer- und Zahlungs-bedingungen (AGB) für IT-Dienstleistungen und Produkte der L & W Datentechnik GmbHbR

 

Stand: Oktober 2014

  1. ALLGEMEINES:

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferungen oder Erfüllungen des Bestellers vorbehaltlos ausführen.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns (Geschäftsführer) schriftlich bestätigt werden.

 

 

  1. ANGEBOT, LEISTUNGSVERZEICHNIS:

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Wird er der Auftrag von uns realisiert, gelten diese AGB und das im Lieferschein aufgeführte Leistungsverzeichnis.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Model-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können. All diese Produktinformation stellt keine Zusagen oder Eigenschaftsbeschreibung dar. Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten und begründen keine Ansprüche gegen uns.

2.3. Bei Lieferung und Montage von Ware oder Installation von Software kommt ein Dienstauftrag zustande, der beinhaltet, dass die bestellte Ware bzw. Software aufgestellt, angeschlossen / installiert und in Betrieb genommen wird. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

2.3.1. Der Käufer / Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung der Montage alle kundenrelevanten Daten, Einstellungen und Parameter darzulegen, die für die Softwareinstallation, einen Netzwerk-, DFÜ- oder Datenübermittlungsbetrieb relevant sein könnten.

2.3.2. Die Ermittlung dieser Daten durch uns ist gesondert zu beauftragen, wenn die andere Peripherie und die Parameter nicht von uns in den letzten 24 Monaten als Neuware geliefert, eingestellt und in Betrieb genommen wurden. Wir gehen im Regelfall davon aus, dass für die zur Montage anstehende Ware der im Zeitpunkt der Lieferung neueste Standard in der Peripherie beim Kunden erfüllt ist und der Auftraggeber Administratorrechte besitzt und über Administrator-Kenntnisse verfügt.

2.3.3. Wir dürfen, falls eine solche „Grundlagenermittlung“ nicht ausdrücklich bestellt ist, davon ausgehen, dass der Auftraggeber selber bzw. durch den Administrator sicher-gestellt hat, dass die Montage weder Datenverluste noch andere finanziellen (Folge-) Schäden infolge der Nichtaufdeckung von Parametern der Peripherie zur Folge haben werden.

2.3.4. Der Käufer versichert ferner, dass in ausreichenden Maße vor bzw. in regelmäßigen Abständen während des Einsatzes von jeglicher Software sichergestellt ist, dass diese rechtmäßig erworben ist und das Lizenzrecht des Herstellers gewahrt wird. Dasselbe gilt für die Softwareinstallation.

2.3.5. Der Kunde akzeptiert, dass das Angebot an EDV-Peripherie unübersichtlich geworden ist und inkompatible (Billig-) Ware auf dem Markt ist, dass Onlinedienste unübersichtliche Tarife anbieten, deren Kompatibilität, Verträglichkeit und Übereinstimmung mit der Zielsetzung des Kunden nicht ohne weiteres gegeben sein können. Er akzeptiert, dass eine eigene „Administrierung“ oder durch Dritte Einstellungen und Parameter zur Folge haben können, die von uns nicht überschaubar sind, es sei denn, es wird umfangreich und unter Umständen unter unwirtschaftlichen Aufwendungen eine „Grundlagenermittlung“ durchgeführt, die aber einer Beauftragung bedarf.

2.4. Wir ein Gerät durch uns repariert oder innerhalb des Services geprüft, so willigt der Kunde ein, dass seine Gesamtdaten zur Reparatur gelöscht werden. Für die Datensicherung vor der Reparatur und für die Wiederherstellung hat der Kunde selber Sorge zu tragen. Er stellt uns von der Haftung für verloren gegangene Daten frei.

 

2.5. Die Computerservice Bernhausen Lass & Wolf GbR kann sich zur Erfüllung der Leistungspflicht Dritter bedienen.

 

2.6. Wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält, könne wir vom Dienstvertrag zurücktreten und die weiteren Leistungen verweigern. In diesem Fall sind wir berechtigt, den daraus entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

 

 

  1. PREISE:

 

3.1. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftslokal (Filderstadt-Bernhausen) oder bei Direktversand

- ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen

- zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, sind sämtliche Kaufpreise sofort in bar zu zahlen. Die im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich rein netto und sind ohne jeden Abzug zu zahlen

3.2. Die anfallenden Transportkosten trägt der Auftraggeber. Auf Wunsch des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab, deren Kosten der Kunde / Käufer trägt. Unsere Preise verstehen sich ferner ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

3.3. Für die Preise gilt der Aushang im Geschäftslokal und auf unserer Internetseite. Kostenvoranschläge sind vergütungspflichtig. Für alle Lieferungen bleibt Vorleistung (Vorkasse) vorbehalten.

3.4. Wir behalten uns vor, die Preise im Rahmen des Angemessenen (dem Grunde nach und angemessen in der Höhe) zu anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss und vor Erfüllung MwSt.- oder Kostenerhöhungen eintreten, es sei denn die Erhöhung ist unbillig. Diese werden wir dem Besteller auf Verlagen nachweisen. Auch werden wir in diesem Fall vor Ausführen des Auftrages Rücksprache mit dem Kunden halten.

 

  1. LIEFER- UND LEISTUNGSZEIT:

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Hierin kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Er kann bei deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf unserem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  1. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG UND PRÜFUNG:

 

5.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl, auf die Gefahr des Käufers.

5.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Lager - bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen - verlassen hat.

5.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer, auf diesen über.

5.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers (siehe 3.2.).

5.5 Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 378 HGB.

Es muss die Voraussetzung einer Schadensanzeige nach § 348 HGB eingehalten werde. Der Käufer hat sowohl offensichtliche wie auch eventuell festgestellte Fehler unverzüglich  zu rügen und dies anschließend uns ebenfalls unverzüglich mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können- Sollte dies versäumt werden, so kann der Käufer unter keinen Umständen gegenüber uns Schäden geltend machen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:

 

6.1 Computer Service Bernhausen Lass & Wolf GbR gewährleistet, dass neue Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate.

6.2 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

6.3 Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitteilen, Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

6.4 Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen für die ganze Leistung in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände/ -teile. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

6.5 Schlägt die Nachbesserung mindestens dreimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

6.6 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.

6.7 Jegliche Gewährleistungsansprüche gegen Computer Service Bernhausen Lass & Wolf GbR stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar, es sei denn es liege ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund vor, der in der Natur der Forderung liegt. Eine Abtretung zur Verschaffung der Zeugenstellung des Käufers, auch wenn die Abtretung zur Tilgung einer Verbindlichkeit des Käufers bei einem Dritten vorliegt, gilt stets als (unvernünftiger) Grund, der nicht berücksichtigt werden kann.

6.8 Stellt sich bei Beanstandung von Ware heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, so sind die entstandenen Kosten vom Auftraggeber bzw. Käufer zu ersetzten, ohne dass es auf Verschulden des Käufers ankäme.

6.9 Der Auftraggeber trägt das Gefahrenrisiko des Hin- und Rücktransportes.

6.10. Keine Mängel liegen vor:

bei unsachgemäßer Bedienung, bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch (auch bei nicht fachgerechtem Einbau von Ersatzteilen in Geräte),

Ausfall des Produktes durch Überspannung, Blitzschlag, Einwirkung von Feuer, Wasser oder Rauch, bei betriebsüblichem Verschleiß oder Verbrauch von Teilen, insbesondere bei Gebrauchtware wenn der Mangel bereits beim Kauf dem Käufer bekannt war

6.11.1. Gewerbliche Käufer müssen stets nachweisen, dass der behauptete Mangel bereits bei Auslieferung der Ware vorlag.

6.11.2. Abweichend gilt jedoch bei Endverbrauchern, also jeder natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: Steht fest, dass ein Mangel vorliegt, wird nur für die ersten 6 Monate der Verjährungsfrist vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.

6.12. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir lediglich solange diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässige oder schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder unsere Erforderungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstigen Vermögensschaden des Bestellers. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

  1. EIGENTUMSVORBEHALT:

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrunde vor.

7.2 Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der wir ein (Mit-) Eigentum haben wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

7.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offen legen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

7.4 Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt den Käufer.

7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt (soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet) kein Rücktritt durch uns vom Vertrag vor.

7.6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unsrer Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als 15% übersteigt.

7.7. Wurden einem Vertragspartner leih- oder testweise Produkte oder Materialien zur Verfügung gestellt, so bleiben diese unser Eigentum. Wir haben hat das Recht, die Leihgabe jederzeit mit einer Frist von 4 Kalendertagen zurückzufordern. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach oder kündigt er nicht die vorbehaltlose Herausgabe innerhalb der Frist an, gelten die Produkte zum Preis der aktuell gültigen Preisliste von uns als gekauft, wenn wir den Partner nochmals ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hinweisen. Der Kauf gilt in jedem Fall als vollendet, wenn die Leihe / Testphase vom Kunden länger als 6 Monate in Anspruch genommen wird.

  1. ZAHLUNG:

8.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort und ohne Abzüge zahlbar.

8.2 Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf

die Hauptleistung anzurechnen.

8.3 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

8.4 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach, oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte fällige Restschuld, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Käufer ist darlegungs- und beweispflichtig, dass solche Umstände nicht vorliegen, indem er z.B. zahlt oder Sicherheit leistet.

8.5 Gewerbliche Käufer sind  zur Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung des Kaufpreises nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

  1. SCHUTZ- UND URHEBERRECHTE:

9.1 Der Käufer wird uns unverzüglich schriftlich mitteilen, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Käufer gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit sie auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt gestützt sind. Sodann werden wir den Käufer grundsätzlich das Recht zur Benutzung des Produktes verschaffen. Falls uns dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder wir werden das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines Betrages für gewährte Nutzungsmöglichkeit erstatten.

9.2 Umgekehrt wird der Käufer uns gegenüber aller Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte verteidigen bzw. freistellen, welche gegen uns dadurch entstehen, dass wir Instruktionen des Käufers befolgt haben oder der Käufer das Produkt ändert oder in ein System integriert. Im Übrigen gilt hinsichtlich der Haftung Ziffer 6.

9.3 Von uns zur Verfügung gestellte Programme und dazugehörige Dokumentationen sind nur für den eigenen Gebrauch des Käufers im Rahmen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz bestimmt, und zwar ausschließlich auf von uns gelieferte Produkte. Kopien dürfen ohne Übernahme von Kosten oder Haftung durch uns - lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser vom Kunden auch auf Kopien anzubringen.

 

 

 

 

  1. EXPORT:

 

Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. US-Produkte unterliegen Exportkontrollen. Infolgedessen sind Export und Re-Export von Waren auch dann genehmigungspflichtig, wenn sie nur Teile von Gütern enthalten, die Exportkontrollen unterliegen. Bei Weiterverkauf derartiger Güter ist der jeweilige Geschäftspartner in diesem Sinne zu verpflichten. Die Bearbeitungszeit für Genehmigungen der genannten Art kann bis zu 90 Tage und länger dauern. Entsprechend verlängert sich auch eine etwa vereinbarte Lieferzeit.

  1. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:

 

11.1 Erfüllungsort ist Filderstadt.

11.2 Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Stuttgart. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen oder damit in Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen für beide Teile nach unserer Wahl das AmtsG Nürtingen / LG Stuttgart (je nach Streitwertgrenze) als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des EGK und des EKAG und das UN-Kaufrecht (CISG) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

11.4 Die Überschriften unserer AGB dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung

  1. TEILNICHTIGKEIT, SONSTIGES:

 

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

12.2. Das gilt auch für evtl. ergänzungsbedürftige Lücken

12.3. Die Nichtausübung von Rechten durch uns bedeutet niemals einen konkludenten Verzicht, auch wenn Zeit- oder Umstandsmomente dafür sprechen, da wir im Hinblick auf gute Kundenbeziehungen auch über längere Zeiträume Zurückhaltung üben dürfen.

12.4. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

 

Hauptsitz:

 

L & W Datentechnik GmbH

Pfarrberg 1

70794 Filderstadt-Bernhausen

+49 (0) 711 70 20 00

+49 (0) 711 70 40 00